Finanzielle Sozialhilfe
Die Finanzielle Sozialhilfe ist ein Bereich des Sozialsprengels.
Die finanzielle Sozialhilfe wird von den Bezirksgemeinschaften bzw. vom Betrieb für Sozialdienste Bozen gewährt.
Hilfe, Beratung und Unterstützung
Familien und Einzelpersonen, die über ein unzureichendes Einkommen verfügen, wird eine finanzielle Hilfe gewährt.
Gleichzeitig werden auch eine Beratung und Betreuung zur Überwindung der Notsituation angeboten.
Um diese Leistungen zu beanspruchen, muss die Person sich an den gebietsmäßig zuständigen Sozialsprengel wenden.
Einsprüche
Die Bürgerin / der Bürger kann bei der Abteilung Soziales - Sektion für Einsprüche Einspruch einreichen, gegen die Entscheidungen zu den Maßnahmen der Finanziellen Sozialhilfe seitens der zuständigen Sozialsprengel.
Dienste und Leistungen
Beträge für die Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe - Jahr 2025
Zum System der finanziellen Sozialhilfeleistungen (im Sinne des Dekretes des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30 (externer Link), in geltender Fassung) zählen: