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Zuschuss für Menschen ab 65 mit niedrigen Renten in Südtirol

ISEE-Erklärung bei CAFs innerhalb September abgeben

Leistung für Bezieherinnen und Bezieher von Renten und Sozialgeldern ab 65 Jahren mit einer ISEE von maximal 20.000 Euro

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Das Land Südtirol hat eine Unterstützungsleistung für ältere Menschen mit geringem Einkommen eingeführt, die im Land ansässig sind. Die neue Leistung steht Personen ab einem Alter von 65 Jahren zu, die eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF oder eine Sozialrente, das Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder einer Hausfrauenrente von maximal 1.000 Euro brutto monatlich beziehen und eine ISEE von maximal 20.000 Euro vorweisen. 

Um diese Unterstützungsleistung zu erhalten, müssen interessierte Seniorinnen und Senioren innerhalb 30. September 2025 die ISEE-Erklärung bei einem Steuerbeistandszentrum (CAF) abgeben; es ist kein eigenes Ansuchen notwendig.     

Wenn alle obgenannten Voraussetzungen gegeben sind, wird das INPS/NISF die Unterstützungsleistung im November 2025 auszahlen.

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Wer hat Anrecht auf die Unterstützungsleistung des Landes für ältere Menschen mit niedrigen Renten?

  1. Waren Sie zum 31.12.2024 65 Jahre oder älter?
  2. Waren Sie am 31.12.2024 in Südtirol ansässig?
  3. Bezogen Sie am 31.12.2024: eine Früh-, Invaliditäts-, Alters- oder Hinterbliebenenrente, ausbezahlt vom Nationalen Fürsorgeinstitut INPS/NISF, oder eine Sozialrente oder Sozialgeld oder eine Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose oder eine Hausfrauenrente?
  4. Beträgt die Rente weniger als 1.000 Euro brutto im Monat?
  5. Haben Sie eine aktuell gültige ISEE von maximal 20.000 Euro? 

Wenn Sie alle diese Fragen mit ja beantworten können, dann zahlt Ihnen das INPS/NISF die Unterstützungs-leistung im November 2025 automatisch aus. Es ist kein spezifisches Ansuchen notwendig! Wo kann die ISEE-Erklärung gemacht werden? Bei einem Steuerbeistandszentrum (CAF). Bis wann? Innerhalb 30. September 2025.

Die Ansprechpartner für die Beratung zur ISEE-Erklärung sind folgende CAF:

Rechtliche Vorschriften

Das Landesgesetz vom 20. Dezember 2024, Nr. 13 hat für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 den finanziellen Zuschuss für Südtiroler über 65 Jahre eingeführt. 

Der Beschluss der Landesregierung vom 5. September 2025, Nr. 677 hat die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung des Zuschusses festgelegt.