Wohnen mit psychischer Erkrankung
Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und der Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link) bieten Menschen mit psychischen Erkrankungen eigene Wohndienste an.
Die Wohndienste dienen in der Regel als vorübergehende Unterkunft, bis die Betroffenen selbständig wohnen können. Die Aufnahme von Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Alter stehen die Dienste für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung.
Zugang zu den Wohndiensten der Sozialdienste haben nur Personen, die im regelmäßigen Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsdienst stehen.
Für die Aufnahme wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sozialdienst der Bezirksgemeinschaft oder den Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link). Für eine Aufnahme ist ein Gutachten des zuständigen Gesundheitsdienstes notwendig.
Das Wohnen in Wohndiensten der Sozialdienste unterliegt einer Kostenbeteiligung.
Die Kostenbeteiligung wird aufgrund folgender Elemente berechnet:
- tatsächliche Nutzungstage des Dienstes (hier finden Sie Informationen)
- eventuelle Pflegestufe laut Landesgesetz vom 12. Oktober 2007, Nr. 9 (externer Link)
- Einkommenssituation (hier finden Sie die Informationen zur Berechnung der Einkommenssituation EVEE)
Die Tarife werden jährlich von der Landesregierung mit einem eigenen Beschluss festgelegt.
Die Wohndienste der Sozialdienste unterliegen einem Genehmigungs- und Akkreditierungsverfahren. Sie finden hier die Liste der akkreditierten Wohndienste in Südtirol.
Die Wohndienste unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner in folgende:
Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischen Erkrankungen bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern
- ein Zimmer
- Verpflegung
- sozialpädagogische Begleitung, Betreuung und Unterstützung für den Erwerb von mehr Autonomie und sozialer Integration
- sowie Angebote der Freizeit und sozialer Beziehungen
In der Wohngemeinschaft leben Personen, die zeitweilig allein oder in Gemeinschaft bleiben, ohne dass eine kontinuierliche Unterstützung erforderlich ist.
Für nähere Informationen oder Fragen hinsichtlich einer Aufnahme wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und den Betrieb für Sozialdienste Bozen.
Gesetzliche Regelung:
- Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“
- Beschluss der Landesregierung vom 30. März 2021, Nr. 284 „Richtlinien für Wohndienste und -leistungen für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“
In Trainingswohnungen können sich erwachsenen Menschen mit psychischen Erkrankungen auf das selbständige Wohnen in der eigenen Wohnung vorbereiten. Das Angebot besteht in
- einem Zimmer in der Trainingswohnung oder einer Kleinwohnung
- sozialpädagogische Begleitung und Betreuung nach individuellem Bedarf
- Erprobung des selbständigen Wohnens
- Planung und Unterstützung des eigenen Wohnprojektes
Der Aufenthalt ist auf 24 Monate begrenzt.
Für nähere Informationen oder Fragen hinsichtlich einer Aufnahme wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und den Betrieb für Sozialdienste Bozen.
Gesetzliche Regelung:
- Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“
- Beschluss der Landesregierung vom 30. März 2021, Nr. 284 „Richtlinien für Wohndienste und -leistungen für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“
Die familiäre Anvertrauung bietet erwachsenen Personen mit psychischen Erkrankungen, die nicht völlig selbstständig wohnen oder nicht in der Herkunftsfamilie bleiben können, Begleitung und Unterstützung in einem familiären Umfeld.
Die Anvertrauung erfolgt an Familien oder Einzelpersonen.
Sie kann nur tagsüber oder auch vollzeitig erfolgen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und den Betrieb für Sozialdienste Bozen oder den für Sie zuständigen Sozialsprengel.
Gesetzliche Regelung:
- Beschluss der Landesregierung vom 12. Juni 2018, Nr. 566 „Leitlinien für die Familienanvertrauung von Erwachsenen“
Im Rahmen der sozialen Landwirtschaft werden weiters über „Gemeinsam Alltag leben“ Menschen mit psychischen Erkrankungen verschiedene Dienstleistungen angeboten.
Sanitäre Rehabilitationsleistungen und -dienste bietet der Südtiroler Sanitätsbetrieb an. Informationen gibt der Psychiatrische Dienst des zuständigen Gesundheitsbezirkes
Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen im eigenen zu Hause
Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften und der Betrieb für Sozialdienste Bozen (externer Link) bieten über die Sozialsprengel eine Reihe von finanziellen Leistungen und ambulanten Diensten an. Diese unterstützen Menschen mit psychischen Erkrankungen beim eigenständigen Wohnen zu Hause.
Der Sozialsprengel bietet Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen Beratung und Information dazu an:
- wo können sie wohnen
- welche finanziellen Leistungen gibt es dafür
- welche unterstützenden Dienste und Angebote gibt es rund ums Wohnen
- wie kann ein eigenständiges Wohnprojekt realisiert werden
Die Beratung ist kostenlos.
Gesetzliche Regelung:
- Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 (externer Link)
„Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ - Beschluss der Landesregierung vom 30. März 2021, Nr. 284
„Richtlinien für Wohndienste und -leistungen für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“
Der Sozialsprengel begleitet erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen in ihrer eigenen Wohnung, um sie im Alltag beim eigenständigen Wohnen zu unterstützen.
Die sozialpädagogische Wohnbegleitung wird in der Regel für maximal 20 Stunden monatlich erbracht.
Der Dienst ist kostenlos.
Gesetzliche Regelung:
- Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 (externer Link)
„Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ - Beschluss der Landesregierung vom 30. März 2021, Nr. 284 (externer Link)
„Richtlinien für Wohndienste und -leistungen für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“ - Beschluss der Landesregierung vom 21. April 2011 (externer Link)
„Sozialpädagogische Wohnbegleitung“
Der Sozialsprengel bietet allen Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf ambulante Betreuungsdienst am Wohnort oder einer Tagesstätte an.
Für diese Leistungen ist ein Tarif zu bezahlen.
Hier finden sie weitere Informationen zum ambulaten Betreuungsdienst für die Hauskrankenpflege.
Beim Sozialsprengel können Menschen mit psychischen Erkrankungen um finanzielle Sozialhilfeleistungen ansuchen, die sie beim selbständigen Wohnen unterstützen:
- Beitrag für Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe
- Beitrag zur Förderung des eigenständigen Wohnens
- Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten
- Soziales Mindesteinkommen
Weitere finanzielle Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel
werden von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) (externer Link) ausbezahlt.
Sozialer Wohnbau
Beim Institut für den sozialen Wohnbau (externer Link) können Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Gesuch (externer Link) um die Eintragung in eine eigene Rangordnung für die Zuweisung einer Wohnung stellen.
Im Rahmen der sozialen Landwirtschaft werden weiters über „Gemeinsam Alltag leben“ Menschen mit psychischen Erkrankungen verschiedene Dienstleistungen angeboten.
Sanitäre Rehabilitationsleistungen und -dienste bietet ergänzend der Südtiroler Sanitätsbetrieb an. Informationen gibt der Psychiatrische Dienst des zuständigen Gesundheitsbezirkes (externer Link).